Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungen


amba organisation
Brigitte Krüger

Stand: Januar 2006


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den Besuch von offenen Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Events...) der amba organisation. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGB dennoch ihre Gültigkeit.

§ 2 Anmeldung

(1) Die amba organisation behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angebote der amba organisation (Prospekte, Kataloge, Preislisten, Webshop...) sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch die amba organisation zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der Kunde unverzüglich davon verständigt.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt, Anmeldungen werden schriftlich (auch per Fax, E-Mail) oder Telefon entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.

§ 3 Vertragssprache

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

§ 4 Stornierungen

(1) Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.
(2) Für offene Veranstaltungen in Österreich kann eine Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet werden. Ab Veranstaltungsbeginn wird bei Nichtbesuch der komplette Teilnahmebeitrag fällig.
(3) Für offene Veranstaltungen außerhalb Österreichs kann eine Stornierung bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die zwischen 27 Tage und 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % des Teilnahmebeitrags verrechnet werden. Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird der komplette Teilnahmebeitrag fällig.
(4) Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich.
(5) Für geschlossene Firmenseminare wird bei Stornierung nach Auftragserteilung eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme verrechnet. Bei einer Stornierung die später als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangt, muß eine Stornogebühr von 50% der Auftragssumme verrechnet werden.

§ 5 Rücktrittsrecht im Fernabsatz

(1) Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Vertragsschluss von einer im Fernabsatz (dh per Fax, E-Mail, Webshop, Telefon..) abgegebenen zurücktreten, es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird.
(2) Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge werden im Falle des Rücktritts an den Kunden zurückerstattet.
(3) Kein Rücktrittsrecht besteht bei Veranstaltungen, die programmgemäß bereits innerhalb dieser Rücktrittsfrist stattfinden.

§ 6 Preise

(1) Grundsätzlich gilt jener Teilnahmebeitrag als vereinbart, der sich aus den aktuellen Prospekten, Katalogen, Preislisten, Webshop und ähnlichen Publikationen der amba organisation ergibt.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Vertragsabschluss, ist eine Anzahlung von 30% des Teilnahmebeitrags zu leisten. Der restliche Teilnahmebeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn mittels der Anmeldebestätigung beiliegendem Erlagschein abzugs und spesenfrei zu entrichten.
(2) Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.
(3) Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. an. Der Kunde ist verpflichtet, der amba organisation sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die amba organisation vor.

§ 8 Programmänderungen/Absagen

(1) Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen behält sich die amba organisation organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
(2) Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der amba organisation sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
(3) Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmebeiträgen.

§ 9 Schadenersatz

(1) Die amba organisation haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
(2) Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(3) Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Veranstaltungsunterlagen kann eine Haftung der amba organisation keinesfalls übernommen werden.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Mitarbeiter der amba organisation unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Vertragspartner der amba organisation sind über diese Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.
(3) Der Kunde ist einverstanden, über Leistungen und Produkte der amba organisation (Veranstaltungen, Publikationen...) auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so sind auch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, auf diesen Vertrag anzuwenden.
(2) Für Streitigkeiten ist das am Sitz der amba organisation sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der amba organisation.



amba
ortsplatz 18
3300 amstetten
tel: +43 7472 61846
fax: +43 7472 61846
amba.office@aon.at